Satzung

Satzung der Fachgesellschaft Genossenschaftswesen

Die Fachgesellschaft Genossenschaftswesen (FGG) e. V. verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Genossenschafts- und Kooperationswesens. Grundlage ihrer Arbeit ist die von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung.

Zweck der Fachgesellschaft

Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die FGG stärkt den Austausch zwischen den am Genossenschafts- und Kooperationswesen beteiligten Wissenschaftsgebieten, fördert Forschung und Veröffentlichungen und verbindet Wissenschaft und genossenschaftliche Praxis.

Schwerpunkte

  • Austausch und Zusammenarbeit zwischen Forschenden fördern
  • unterschiedliche wissenschaftliche Disziplinen zusammenführen
  • Wissenschaft und genossenschaftliche Praxis verbinden
  • wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben fördern
  • wissenschaftliche Erkenntnisse veröffentlichen und verbreiten
  • akademische Lehre und Weiterbildung weiterentwickeln
  • wissenschaftlichen Nachwuchs fördern
  • Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen (ZfgG) herausgeben

Mitgliedschaft

Mitglied der FGG können natürliche und juristische Personen sowie weitere Organisationen werden, die sich mit dem Genossenschafts- und Kooperationswesen befassen oder bereit sind, die wissenschaftlichen Aufgaben und Zwecke der Fachgesellschaft zu unterstützen.

Vollständige Satzung

Die vollständige Satzung der Fachgesellschaft Genossenschaftswesen (FGG) e. V. stellen wir hier als Dokument zur Verfügung.